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Gutachten

Gutachten im Scheidungfall

Wenn größere Kapitalwerte damit verbunden sind,

ist es wichtig einen klaren Blick behalten und sich nicht von Emotionen drängen lassen.

Als Gutachter mache ich oft die Erfahrung, dass die Vorstellung beider Parteien weit auseinanderliegen und gekränkte Gefühle oft einer direkten Einigung im Weg stehen.

Da ist es besonders wichtig eine neutrale dritte Person dazwischenschalten, damit die Trennung im Wohlwollen aller vorangebracht werden kann.

Ich argumentiere ungebunden und betrachte Ihre Immobilie sachlich. 

Gerade bei Scheidungsgutachten lege ich viel Wert auf eine ausführliche Begründung im Gutachten. So ermögliche ich es, dass das Gutachten auch von derjenigen Seite anerkannt wird, die vielleicht mit einem anderen Ergebnis gerechnet hat. 

 

Da es immer Sinn macht, beide Parteien im Boot zu haben, ist es für mich selbstverständlich, dass ich die Begehung mit allen Parteien und allen Rechtsanwälten durchführe.

So kann sich jede Seite selbst von meiner korrekten Arbeitsweise und Unvoreingenommenheit überzeugen.

Auf diesem Weg haben sich schon viele Konflikte direkt vor Ort klären lassen, vor allem wenn konträre Meinungen vorliegen. 

Und sollten am Ende doch noch Zweifel bleiben, so kann dies sicher in einer gemeinsamen Endbesprechung gelöst werden.

Nehmen Sie Kontakt mit mir auf, ich berate Sie gerne. 

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Gutachten in weiser Voraussicht

Es ist hoffentlich noch lange hin... und doch kommt ein Todesfall mitunter überraschend.

Einen Immobiliensachverständigen zu konsultieren macht bereits zu Lebzeiten Sinn. 

Der Tod ist ein unangenehmes Thema, denn niemand macht sich gerne freiwillig Gedanken um das eigene Ableben. 

Allerdings, Nichts tun, ist die denkbar schlechteste aller Möglichkeiten, denn die Immobilienwerte sind gesetzlichen Regelungen und Vorstellungen

Ihrer Erbnachfolger unterworfen und oftmals nicht im Sinne des Erblassers. Vieles kann vorher besprochen und geregelt werden, um Ihre Immobilienwerte zu erhalten.

Sprechen Sie mich an, ich berate Sie gerne. 

Sie haben geerbt?

Eine Erbschaft zu erhalten ist oft eine zweischneidige Erfahrung. 

Es ist schließlich jemand von Ihnen gegangen, mit dem Sie verbunden waren. 

Das Immobilienerbe stellt Sie nun vor einige Herausforderungen, denn auf auf einmal sollen

Sie schnell den Wert nachweisen von einer Immobilie , die Sie gerade erst erhalten haben.

Eventuell gibt es Diskussionen mit Miterben, die ausgezahlt werden wollen. 

Vielleicht haben Sie auch eine Aufforderung des Finanzamts für die Festsetzung der Erbschaftssteuer erhalten. 

Dies setzt Sie vor allem unter zeitlichen Druck. 

 

Bei der Ermittlung des Immobilienwertes für die Erbschaftssteuer sind dem Finanzamt die Hände gebunden. 

Durch die gesetzlich vorgegebenen 

Bewertungsmethoden können zum Beispiel, die Nachteile einer alten oder vielleicht in einem schlechten Zustand befindlichen Immobilie, nicht immer in der richtigen Höhe abgezogen werden. 

Gerade hier lohnt sich ein Gutachten, bei dem die Nachteile Punkt für Punkt dargelegt und bewertet werden. 

Nur mit einem richtigen Verkehrswertgutachten kann das Finanzamt von einem niedrigeren Wert überzeugt werden. 

 

Geben Sie die Bewertung in erfahrene Hände,

ich berate Sie hier gerne. 

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